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   BGH, 13.11.2012 - 3 StR 393/12   

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https://dejure.org/2012,38274
BGH, 13.11.2012 - 3 StR 393/12 (https://dejure.org/2012,38274)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2012 - 3 StR 393/12 (https://dejure.org/2012,38274)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2012 - 3 StR 393/12 (https://dejure.org/2012,38274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 400 StPO; § 78 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Anforderungen an eine Revisionsbegründung der Nebenklägerin; Verfolgungsverjährung; gefährliche Körperverletzung (zum Fesseln benutzter Büstenhalter kein gefährliches Werkzeug)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einordnung eines zum Fesseln benutzten Büstenhalters als gefährliches Werkzeug im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Vergewaltigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Einordnung eines zum Fesseln benutzten Büstenhalters als gefährliches Werkzeug im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Büstenhalter als gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Das Fesseln des Opfers während einer Vergewaltigung mit einem Büstenhalter ist keine gefährliche Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 266
  • NStZ-RR 2015, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 393/12
    "Im Fall 2 der Urteilsgründe ist das Verfahren ... nach Maßgabe des § 206 a StPO (vgl. BGHSt 32, 275, 292 (richtig: 290) a.A. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. § 206 a Rdnr. 6) einzustellen, weil der zum Fesseln benutzte Büstenhalter kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist (vgl. BGH NStZ 2002, 594), deshalb kein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung vorliegt und in Ansehung der verbleibenden vorsätzlichen Körperverletzung Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 393/12
    "Im Fall 2 der Urteilsgründe ist das Verfahren ... nach Maßgabe des § 206 a StPO (vgl. BGHSt 32, 275, 292 (richtig: 290) a.A. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. § 206 a Rdnr. 6) einzustellen, weil der zum Fesseln benutzte Büstenhalter kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist (vgl. BGH NStZ 2002, 594), deshalb kein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung vorliegt und in Ansehung der verbleibenden vorsätzlichen Körperverletzung Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 592/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlender Vortrag eines rechtmäßigen

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - 3 StR 393/12
    Aber auch im Übrigen erweist sich das Rechtsmittel der Nebenklägerin als unzulässig: Nach der Regelung des § 400 Abs. 1 StPO ist die Möglichkeit der Urteilsanfechtung durch den Nebenkläger beschränkt; deshalb bedarf seine Revision in der Regel eines Revisionsantrags oder einer Revisionsbegründung, die deutlich macht, dass mit dem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 400 Rn. 6).
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